Hack Unkrautvernichter mit Rasendünger NPK 22-5-5 und 2,4 D (2,5 Kg)

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Hack Unkrautvernichter mit Rasendünger NPK 22-5-5 und 2,4 D

 

Produktbeschreibung: Zuverlässige Unkrautbekämpfung und Rasendüngung in einem Arbeitsgang. Befreit rasch von Unkraut und sorgt für einen dichten, saftig grünen Rasen.

  • Wirkt über Blatt und Wurzel gegen rasentypische Unkrautarten
  • Mit Langzeitdünger für 100 Tage
  • Kontrollierte Nährstofffreisetzung für gleichmäßiges Wachstum
  • Verträglich für alle Rasenarten
  • Einfach und sicher in der Anwendung

 

Wirkungsspektrum:

Sehr Gut wirksam gegen: Hirtentäschelkraut, Hornkraut, Vogelknöterich, Gemeine Schafgarbe

Ausreichend wirksam gegen: Weißklee, Gänseblümchen, Wegerich-Arten, Kriechende Hahnenfußarten.

Nichtausreichend wirksam gegen: Kriechender Günsel, Herbstlöwenzahn, Gemeine Braunelle, Ampfer- und Ehrenpreisarten

 

Anwendung: Anwendung durch berufliche Anwender zulässig. Die Anwendung von Unkrautvernichter mit Rasendünger ist während der gesamten Vegetationsperiode (April – September) möglich, jedoch nicht im Ansaatjahr. Anwendung bei Wuchswetter (feucht-warm); nicht anwenden bei Trockenheit, Hitze oder Bodentemperaturen unter 8 – 10°C. Maximal eine Anwendung in der Kultur bzw. je Jahr.

 

Wartezeit Freiland: Rasen (Gras und Heu): Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/ oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit ist nicht erforderlich (F).

 

Dosierung: 20g/m2 (bis 500m2) · Für eine gleichmäßige Ausbringung empfehlen wir einen Streuwagen. Bei der Ausbringung von Hand am besten in halber Aufwandmenge 1-mal längs und 1-mal quer ausstreuen (Arbeitshandschuhe tragen bei der Ausbringung/ Handhabung des Mittels.).

 

Hinweise zur Anwendung: Am besten bei feuchtwarmer Witterung 3-4 Tage nach dem Mähen anwenden, wenn die Unkräuter genügend Blattmasse besitzen. Bei der Anwendung sollte der Rasen feucht sein, ggf. vorher wässern

  • Die schnellste und beste Wirkung wird erreicht, wenn Unkrautvernichter mit Rasendünger 1 bis 2 Tage auf den Unkräutern haftet. Regen oder Bewässerung 2 bis 3 Tage nach der Anwendung fördert die Wirkung.
  • Der Rasen sollte frühestens 7 Tage nach der Behandlung wieder gemäht werden. Andere Kulturen dürfen nicht getroffen werden, weil eventuell Schäden möglich sind. Bäume werden nicht geschädigt.
  • Die ersten beiden Rasenschnittmengen nach der Anwendung nicht zum Mulchen nutzen. Kompost nach der vollständigen Kompostierung nutzbar
  • Das unkrautvernichtende Mittel hat keine nachhaltige Wirkung.
  • Nutzung behandelter Rasenfläche als Spiel- und Liegewiese erst nach dem nächsten Schnitt.

 

Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/ Mähgut nicht verfüttern · Das Produkt enthält die Wirkstoffe 2,4D und Dicamba: Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe):0.

 

Anwendungsbereich: Freiland, Flächen die für die Allgemeinheit bestimmt sind, Sportplätze sowie Haus- und Gartenbereich.

Kultur: Sportrasen* und Rasen

Anwendung: Während der Vegetationsperiode, nicht im Ansaatjahr streuen!

Aufwand: 20 g/m³ – max eine Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr!

*NW802: Keine Anwendung auf Funktionsflächen mit künstlichem Schichtaufbau des Oberbodens und oberflächennahem Drainagesystem (z. B. auf Sportplätzen, Greens und Abschlägen auf Golfplätzen), es sei denn abfließendes Drän- und Oberflächenwasser wird in Auffangsysteme mit ausreichender Kapazität und nicht unmittelbar in Gewässer abgeleitet.

 

Anwendungsbestimmungen bei professioneller Anwendung: 

NW706: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender – muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: – ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder – die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt.

NW802: Keine Anwendung auf Funktionsflächen mit künstlichem Schichtaufbau des Oberbodens und oberflächennahem Drainagesystem (z. B. auf Sportplätzen, Greens und Abschlägen auf Golfplätzen), es sei denn abfließendes Drän- und Oberflächenwasser wird in Auffangsysteme mit ausreichender Kapazität und nicht unmittelbar in Gewässer abgeleitet.

SF252: Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise (z. B. durch das Aufstellen von Warnschildern vor Ort während und bis mindestens 48 h nach der Anwendung) über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu informieren.

SF259: Es ist sicherzustellen, dass sich während der Anwendung, bis zur nächsten Bewässerung und anschließendem Abtrocknen keine unbeteiligten Personen auf der zu behandelnden Fläche aufhalten.  Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

 

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete u. –bestimmungen: Gegen zweikeimblättrige Unkräuter im Rasen. Anwendung nur in den in der Gebrauchsanleitung genannten Anwendungsgebieten und nur zu den hier beschriebenen Anwendungsbedingungen. Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

 

Hinweise zum Schutz des Anwenders: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Für Kinder und Haustiere unzugänglich aufbewahren. Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen. Getrennt von Getränken, Nahrungs-, Genuss-, und Futtermitteln lagern. Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz „Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln“ des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. Arbeitshandschuhe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.

SB199: Wenn das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder selbstfahrenden Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann sind nur Fahrzeuge, die mit geschlossenen Überdruckkabinen (z. B. Kabinenkategorie 3, wenn keine Atemschutzgeräte oder partikelfiltrierenden Masken benötigt werden oder Kabinenkategorie 4, wenn gasdichter Atemschutz erforderlich ist (gemäß EN 15695-1 und -2)) ausgestattet sind, geeignet, um die persönliche Schutzausrüstung bei der Ausbringung zu ersetzen. Während aller anderen Tätigkeiten außerhalb der Kabine ist die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Um die Kontamination des Kabineninnenraumes zu vermeiden, ist es nicht erlaubt, die Kabine mit kontaminierter persönlicher Schutzausrüstung zu betreten (diese sollte in einer entsprechenden Vorrichtung aufbewahrt werden). Kontaminierte Handschuhe sollten vor dem Ausziehen abgewaschen werden, beziehungsweise sollten die Hände vor Wiederbetreten der Kabine mit klarem Wasser gereinigt werden.

SS110-1: Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.

SS120-1: Bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.

SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.

 

Hinweise zum Schutz der Umwelt: Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 12 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof und Straßenabläufe verhindern.) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer), Pardosa amentata und palustris (Wolfsspinnen) eingestuft. Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen und Fischnährtiere.

Erste Hilfe: Mit Produkt verunreinigte Kleidung wechseln. Nach Hautkontakt mit viel Wasser abspülen. Nach Augenkontakt Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Nach Verschlucken Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren.

Lagerung und Entsorgung: Packungen nur vollständig restentleert der Wertstoffsammlung zuführen. Inhalt / Behälter mit eventuellen Produktresten an Sammelstellen für Haushaltschemikalien zuführen. Kühl und trocken lagern, angebrochene Packungen gut verschließen. Für Kinder und Haustiere unzugänglich aufbewahren.

Da die Anwendung dieses Mittels außerhalb unseres Einflusses liegt, übernehmen wir eine Haftung nur für gleichbleibende Qualität.

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Zusätzliche Information

PACKUNGSFRÖSSE

2,5 Kg, 7,5 Kg